Aufstiegsgenehmigung Deutschland für Drohnen

Eine Drohne zu haben und damit zu fliegen – das ist ein wunderschönes Hobby aber ohne Aufstiegsgenehmigung Deutschland kann es teuer werden. Zu Hause oder im Urlaub können Sie mit diesen unbemannten Fluggeräten aufsteigen und eindrucksvolle Videos und Fotos machen.

Drohnen, die Alleskönner der Lüfte?

Aufstiegsgenehmigung Deutschland für Drohnen Erlaubnispflicht

Mit einem eigenen mini Fluggerät abzuheben, atemberaubende Fotos aufzunehmen und weit über allen Dingen zu schweben – das Fliegen mit dem Quadrocopter ist in letzter Zeit zu einem Massenhobby geworden. Mit Drohnen bezeichnet man heute kleine Hightech-Geräte, welche einfach und wie von allein fliegen. Sie werden allerdings mit Smartphone und Controller gesteuert und erstellen gestochen scharfe, fast professionelle Fotos.

Immer öfter kann man in der Bundesrepublik Drohnen an dem Himmel fliegen sehen. Nur in dem privaten Bereich betreibt man hierzulande mehr als 500.000 von diesen Fluggeräten – Tendenz steigend. Dazu kommen ebenfalls noch mehr als zehntausend gewerblich benutzter Drohnen. Das ist ebenso kein Wunder, denn die Fliegerei mit einer Drohne wurde mittlerweile kinderleicht gemacht, im Grunde wurde sie für alle Anwender ermöglicht.

Die aktuellen Modelle kann man ziemlich intuitiv bedienen, ein komplett unbedarfter Anwender wäre in der Lage einen wenige Minuten langen Flug durchzuführen. Die praktischen Gadgets kann man problemlos transportieren. Sie können überall da Kurs nehmen, wo dies erlaubt ist. Dazu gibt es zwischendurch viel Zubehör, das für mehr Spaß bei dem Fliegen sorgt. Dies hat selbstverständlich manche Nach- und Vorteile. Wer Vergnügen bei dem Fliegen und dem schönen Hobby hat, er hat heute auch einen ziemlich leichten Zugang zum wendigen Quadrocopter.

Drohne fliegen, lassen Sie sich nicht den Mut nehmen

Allerdings ist es früher oft zu Unfällen und Zwischenfällen gekommen. Darüber hinaus gibt es aus diesem Grunde 2017 eine Verordnung für Drohnen in Deutschland, diese regelt den Betrieb von den Fluggeräten gewerblich und privat (hobbymäßig). Das Gesetz bestimmt ferner, wo und wann mit welchen Drohnen abgehoben werden darf bzw. welche Bedingungen eingehalten werden müssen. Somit müssen die Hobbyflieger in der Bundesrepublik für Ihre Drohne gar eine besondere Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen sowie auf dem Kleinflieger eine unbrennbare Plakette mit der Drohnenanschrift anbringen. Derartige Regelungen dürften künftig durch eine gemeinsame europäische Drohnenverordnung weiter verschärft werden.

Dennoch lassen Sie sich hiervon nicht abschrecken. Dies ist alles praktisch überhaupt nicht dermaßen schlimm, wie das im Netz oftmals klingt. Falls man auf die Regeln achtet und verantwortungsvoll agiert, dann bleibt trotz aller Verordnung und Gesetze das Fliegen einer Drohne ein tatsächlich erstrebenswertes Hobby. Nicht bloß zu Hause, eben auch unterwegs als Urlaubs-Gadget eignen sich diese Fluggeräte ja perfekt.

Was versteht man unter einer Drohne, welche Arten davon gibt es?

Unter einer Drohne versteht man ein Modellflugzeug – häufig ein Mini-Helikopter. Hierbei geht es um unbemannte Flugobjekte, die per Smartphone, Tablet-Computer oder Fernsteuerung bedient werden und in einer Sichtweite sowie außerhalb dieser geflogen werden.

Nicht jede Drohne, jedoch viele der modernen Drohnen sind sog. Multicopter (oft Quadrocopter). Das heißt, sie besitzen 4 oder mehr Rotoren. Diese befinden sich in einer geeigneten Zusammenstellung auf der Drohnenoberseite. Die modernen Kleinflieger können durch eine Fernbedienung oder durch ein Smartphone wie z. B. das iPhone X oder über Tablet-Computer wie z. B. das iPad Pro geflogen werden. Nicht jede, aber eine Vielzahl von Drohnen stattet man mit einer HD-Kamera.

Heutige Kameras an den Drohnen nehmen fast professionelle Videos und Fotos in hohe Qualität (z. B. in 4K Ultra HD Auflösung). Die Aufnahmen dieser Fluggeräte sehen deswegen so professionell aus, da die Kamera an dem Kleinflieger oftmals durch 1 Drei-Achsen-Stabilisator (auch Gimbal genannt) gehalten wird. Jederzeit erlaubt er gleichmäßige und wackelfreie Aufnahmen.
Man kann durch die heutigen Flugmodelle ergo zwei Hobbys zugleich nachgehen. Erstens kann man diese zum Fotografieren einsetzen bzw. auf mannigfaltige Weise atemberaubende und spektakuläre Fotos erstellen. Zweitens kann man das Fliegen ebenso allein als Hobby ausüben. Es existieren gar Drohnenrennen: Auf Drohnen-Flugplätzen versammeln sich regelmäßig Freunde von diesem Sport.

Worin bestehen die Features der modernen Drohnen?

  • oft sind die Kleinflieger Quadrocopter mit 4 Rotoren
  • die Drohnen verwenden verschiedene Sensoren für die Navigation, zum Kollisionsschutz, beim automatischen Rückkehren zum Ausgangspunkt und beim Landen
  • der Copter soll eine HD-Kamera (4K Video + maximal hoher Bildwiederholungsrate) haben
  • zu empfehlen ist ein höchst kompaktes Design kombiniert mit einer möglichst großen Leistung vom Gerät
  • das Fluggerät soll in der Lage sein, über USB-C mit einem PC verbunden zu werden
  • das Gadget soll einen eingebauten Speicher von mind. 8 GB sowie ergänzend einen microSD-Slot als Speichererweiterung haben.

Tipps für den Einstieg in die Drohnenfliegerei

Das Steuern Ihrer Drohne geschieht meist über Controller, Tablet oder Smartphone. Falls Sie bis jetzt immer noch kein solches Fluggerät haben, dann erhalten Sie hier einige wertvolle Tipps für Ihren etwas vereinfachten Einstieg in das Drohnenfliegen. Generell sollten Sie sich von den unterschiedlichen Verordnungen, Gesetzen und ebenso dem Talk in dem Netz nicht vom Fliegen abschrecken lassen. Dafür sollten Sie neugierig und offen an Ihr neues Hobby herangehen. Vor dem Kauf Ihrer neuen Drohne sollten Sie lieber doch einige Videos auf YouTube schauen und sich in die Thematik einlesen (wie Sie dies hiermit schon tun). Werfen Sie unbedingt einen Blick in die Drohnenverordnung von Deutschland.

Was sollten Anfänger vor dem Kauf beachten

  • lesen Sie sich vorerst in das Thema ein, schauen Sie sich einige Youtube-Videos über Drohnenfliegen an
  • schauen Sie sich jedenfalls die deutsche Drohnenverordnung an
  • überlegen Sie sich, was Sie mit Ihrer Drohne anstellen wollen
  • suchen Sie sich ein passendes Modell aus
  • beginnen Sie langsam und suchen Sie sich einen ungestörten, ruhigen Ort, an dem es zu keinen Personenschäden kommen kann

Aufstiegsgenehmigung Deutschland für Quadrocopter und Drohnen

Falls Sie einen Kleinflieger gewerblich verwenden oder in Orten mit einer gesonderten Regelung (beispielsweise in Hamburg) fliegen wollen, wäre eine Aufstiegsgenehmigung in Deutschland für die Drohne Pflicht! Ebenfalls gilt das, falls das Flugmodell mehr als 5 Kilogramm wiegt.

Derartige Aufstiegsgenehmigung für Deutschland bekommt man jedenfalls bei der Landesluftfahrtbehörde. Es existiert jeweils pro Bundesland 1 Behörde. Falls Sie ergo auf der ganz sicheren Seite stehen möchten, sollten Sie sich um die Aufstiegsgenehmigung in Deutschland für Quadrocopter und Drohnen bemühen. Jedoch entstehen hierbei selbstverständlich Unkosten. Z. B. sind das in NRW 250 € für 2 Jahre. Diese Aufstiegsgenehmigung für Deutschland ist nach dem jeweiligen Bundesland nicht stets sehr einfach zu erhalten.

Hier sind die wichtigsten Dokumente bzgl. einer Aufstiegsgenehmigung für Deutschland je nach Bundesland:

  • Aufstiegsgenehmigung Deutschland in Baden-Württemberg:
    Allgemeinverfügung, kostenpflichtige Einzelaufstiegsgenehmigung, Einzelaufstiegserlaubnis (zwecks gewerblicher Nutzung)
  • Aufstiegsgenehmigung Deutschland in Bayern:
    Allgemeinverfügung, Einzelgenehmigung
  • Aufstiegsgenehmigung Deutschland in Berlin/Brandenburg:
    allgemeine bzw. spezielle Aufstiegsgenehmigung
  • Aufstiegsgenehmigung Deutschland in Bremen:
    Allgemeinerlaubnis (ergo allgemeine Aufstiegsgenehmigung) oder Einzelerlaubnis (ergo spezielle Aufstiegsgenehmigung)
  • Aufstiegsgenehmigung Deutschland in Hamburg:
    allgemeine und spezielle Aufstiegserlaubnis
  • Aufstiegsgenehmigung Deutschland in Hessen:
    allgemeine und spezielle Aufstiegserlaubnis, Einzelaufstiegserlaubnis (für Fluggeräte mit einer Gesamtmasse niedriger als 25 Kilogramm)
  • Aufstiegsgenehmigung Deutschland in Mecklenburg-Vorpommern:
    allgemeine und spezielle Aufstiegserlaubnis
  • Aufstiegsgenehmigung Deutschland in Niedersachsen:
    allgemeine und spezielle Aufstiegserlaubnis
  • Aufstiegsgenehmigung Deutschland in Nordrhein-Westfalen:
    allgemeine und spezielle Aufstiegserlaubnis
  • Aufstiegsgenehmigung Deutschland in Rheinland-Pfalz:
    allgemeine und spezielle Aufstiegserlaubnis
  • Aufstiegsgenehmigung Deutschland in Saarland:
    allgemeine und spezielle Aufstiegserlaubnis
  • Aufstiegsgenehmigung Deutschland in Sachsen:
    allgemeine und spezielle Aufstiegserlaubnis
  • Aufstiegsgenehmigung Deutschland in Sachsen-Anhalt:
    allgemeine und Einzel-Aufstiegsgenehmigung
  • Aufstiegsgenehmigung Deutschland in Schleswig-Holstein:
    allgemeine Aufstiegserlaubnis und spezielle Einzelaufstiegserlaubnis
  • Aufstiegsgenehmigung Deutschland in Thüringen:
    Allgemeinverfügung und Aufstiegserlaubnis in einem Einzelfall.

Drohnenverordnung: worauf müssen Sie beim Fliegen achten?

Am 06.04.2017 ist die oben erwähnte Drohnen-Verordnung verabschiedet worden. Dabei ist beispielsweise Folgendes wichtig:

  • Kennzeichnungspflicht: Ab einer Masse von 0,25 kg: eine unbrennbare Plakette mit Adresse und Namen vom Eigentümer
  • Kenntnisnachweis (Drohnen-Führerschein): Bei einer Startmasse über 2 kg
  • Erlaubnisfreiheit: Drohnen kleiner als 5 kg Startmasse sind erlaubnisfrei, jedoch sind die regionalen Unterschiede zu beachten
  • Erlaubnispflicht: Bei einer Startmasse mehr als 5 kg
  • Betriebsverbot: An vielen Orten und bei manchen Situationen, z. B. Flug außerhalb einer Sichtweite, Einsatzorte der Rettungskräfte, öffentliche Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser) bestimmte Verkehrswege, Flughäfen, über Wohngrundstücken und in einer Höhe über 100 Meter
  • Ausweichpflicht: bei Treffen mit anderen Luftfahrzeugen, die Personen am Bord haben
  • Nutzen von Videobrillen: Erlaubt, aber mit Einschränkungen: Das Fluggerät darf nicht in einer Höhe über 30 m fliegen, zudem muss eine Begleitperson die Drohne konstant im Auge behalten, falls eine Gefahr auftritt.

Haftpflichtversicherung für die Drohnen

Keine Flieger sollten mit einer Drohne ohne den Abschluss einer Haftpflichtversicherung abheben. Einige dieser Versicherungen gelten aber nicht in Kanada und den USA.