Sondelgenehmigung ist in Deutschland Pflicht

Sondelgenehmigung für Deutschland

In Deutschland gibt es keine offizielle Sondelgenehmigung, für Hobby Sondengänger.
Die Sondelgenehmigung, ist in Deutschland, eine private Genehmigung, von Grundstückseigentümern und Einzelfallentscheidungen der Denkmalschutzbehörden.
Die Denkmalschutzbehörde stellt dem Sondengänger, die Sondelgenehmigung aus, an bestimmten Orten mit einem Metalldetektor zu suchen. Wenn man in öffentlichen Bereichen mit einem Metalldetektor suchen will und keine Berechtigung, oder Sondelgenehmigung dafür vorweisen kann, dann drohen, dem Sondengänger in Deutschland, unangenehme Bußgelder.

Was darf ein Sondengänger mit Sondelgenehmigung?

Sondengänger, mit Sondelgenehmigung, suchen aus verschiedenen Motiven mit einem Metalldetektor, antike Schätze, im Boden. Diese besondere Suche, nach kostbaren, antiken Schätzen, darf nie, ohne Sondelgenehmigung stattfinden. Eine Sondelgenehmigung , wird dem Sondengänger nur von der Denkmalschutzbehörde ausgestellt, wenn im Vorfeld von der Behörde abgeklärt wird, ob der Sondengänger mit Sondelgenehmigung, zuverlässig, mit seinem Metalldetektor an Stellen im Boden sucht, die ihm mit der Sondelgenehmigung von der Denkmalschutzbehörde erlaubt werden.

Kann der Sondengänger, der Denkmalschutzbehörde die Zuverlässigkeit nicht glaubhaft machen, kann die Denkmalschutzbehörde die Sondelgenehmigung aus den hier genannten Gründen ablehnen. Dadurch kommt es unter den Sondengänger oft zu Beschwerden, gegen die Denkmalschutzbehörde, weil sie nicht einsehen wollen, dass sie nicht dort im Boden suchen können, wo Sie es ursprünglich geplant haben und der Grundeigentümer schon für die Suche mit dem Metalldetektor eingewilligt hat. Das ist zwar für den Sondengänger sehr ärgerlich, aber ohne die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, würde er sich strafbar machen und das würde dem Sondengänger in allen Bundesländern, ohne Ausnahmen passieren.

Es gibt natürlich Sondengänger, die sich, Ihrer Ansicht nach, Willkür, der Denkmalschutzbehörden, nicht gefallen lassen und dagegen juristische Schritt einleiten. Die Frage ist, ob der Sondengänger gegen die fest verankerten Gesetze der Denkmalschutzbehörde, eine Chance hat, auch wenn er einen Juristen dazu einschaltet, zu seinem Sondengänger-Recht kommt.

Ist Sondeln ohne Sondelgenehmigung strafbar?

Der Sondengänger macht sich strafbar, wenn er eigenmächtig mit seinem Metalldetektor auf Schatzsuche geht. Es ist eine Gratwanderung, denn wenn der Sondengänger ein interessantes Grundstück gefunden hat und dafür die Einwilligung vom Grundstückseigentümer hat, aber das Grundstück unter Denkmalschutz steht, weil dort, ein uraltes Gebäude draufsteht, dann wird es kompliziert. Dann hat der Sondengänger zwar eine Einwilligung vom Grundstückseigentümer, aber noch lange nicht von der Denkmalschutzbehörde, die aus Denkmalschutz Gründen und darunter steht das uralte Haus, ein Wörtchen mitzureden hat. Und da wird die Situation, für den Sondengänger schwierig, ob er diese Genehmigung von der Denkmalschutzbehörde bekommt, oder der Sondengänger von der Denkmalschutzbehörde im Regen stehen gelassen wird. Das würde für den Sondengänger bedeuten, dass Er nur die Genehmigung für sein Vorhaben auf dem denkmalgeschützten Grundstück, vom Grundstückseigentümer hat, aber nicht von der Denkmalschutzbehörde.

Darum sollten alle Sondengänger darauf achten, dass wenn Er sich mit dem Grundstückeigentümer einig geworden ist, sofort danach fragt, ob dieses Eigentumsland, aus irgendwelchen Gründen, unter Denkmalschutz steht. Wenn ja, dann wird jedes Vorhaben, mit dem Metalldetektor auf diesem Eigentumsland nach antiker Schätzen zu suchen, eine Sache für die Denkmalschutzbehörde und wenn dort die Türen zu bleiben, weil die Denkmalschutzbehörde nicht daran denkt, dem Sondengänger, für sein Vorhaben, eine Erlaubnis zu erteilen, dann niemals eigenmächtig anfangen, mit dem Metalldetektor, auf diesem denkmalgeschützten Eigentumsland zu suchen, sonst ist die Denkmalschutzbehörde berechtigt, gegen den Sondengänger, wegen unerlaubter antiker Schatzsuche, rechtliche Schritte einzuleiten. Das ist nicht nur, für jeden Sondengänger sehr unangenehm, sondern kann auch teuer werden, weil dieser Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz in Deutschland, strafrechtlich verfolgt wird.

Die Sondeln ist in Deutschland, nur mit private und behördliche Genehmigung!

An bestimmten Orten mit einem Metalldetektor zu suchen, wenn der Eigentümer seine Einwilligung dafür gibt. Wenn man in öffentlichen Bereichen mit dem Metalldetektor suchen und keine Berechtigung dafür vorweisen kann, dann drohen, dem Sondengänger in Deutschland, unangenehme Bußgelder. Eine Person, die gezielt am Boden, mit dem Metalldetektor, nach verschiedenen Gegenständen sucht, ist ein Sondengänger. In den meisten Fällen sind Genehmigung vom Grundstückseigentümer Pflicht. Wer dazu berechtigt ist, bekommt auch dafür Genehmigung von Denkmal und Naturschutzbehörden genehmigt.

Die Eigentumsfrage, an eventuell gefundenen Fund, muss nach der Suche, mit der dafür zuständigen Behörde geklärt werden, dass es keine Unstimmigkeiten gibt. Die Sondelgenehmigung bescheinigt, dem Sondengänger nicht, dass der Fund in sein Eigentum,
übergeht, bloß weil er den Fund, mit dem Metalldetektor geortet hat. Es kommt auch immer darauf an, wie wertvoll die Gegenstände sind, die der Sondengänger findet. Handelt es sich um Fund, aus der Antike, dann ist dieser Fund sicher sehr kostbar, wertvoll und untersteht dann der Denkmalschutzbehörde, oder anderen.

Die Sondelgenehmigung, ist kein Freifahrtschein, dass der Sondengänger dort suchen kann, wo er Lust und Laune hat, denn grundsätzlich ist suchen mit einem Metalldetektor in Deutschland verboten und wird bei Missachtung, mit einem Bußgeld geahndet. Genehmigungen für Archäologen unterstehen der Denkmalschutzbehörde und werden nicht mit einem Bußgeld geahndet, weil Archäologen, beruflich, Funde suchen und ausgraben. Sie dürfen das, auch gesetzlich. Sollte der Sondengänger mit seinem Metalldetektor einen Antiken Fund bei seiner Suche finden, dann ist er wie ein Helfer für die Archäologen, dafür gibt es eine Nachforschungsgenehmigung. Somit ist der Sondengänger ein Amtlicher Helfer für die Archäologen. Er findet dann vielleicht wertvolle Funde, aus der Antike, die sonst nie gefunden werden. Es gibt unteranderem auch Nachforschungsgenehmigungen für Sondengänger.

Was ist der Reiz an Sondeln

Metalldetektoren wurden auch zum Suchen von Munition und Landminen aus den Weltkriegen genutzt. Es lässt sich damit auch Metallgegenstände finden. Metalldetektoren sind vielseitig einsetzbar.

Sondengänger mit Sondelgenehmigung, haben sich auf ein spezielles Gebiet spezialisiert. In Europa schätzt man, dass es eine große Vielzahl, von Sondengängern gibt. Viele davon haben sich auf die Antike Schatzsuche spezialisiert. Ausgrabungen aus der Antike, oder uralte Gräber, ist für den Sondengänger, ein interessantes Gebiet. Es gibt Gegenstände im Boden, die vor tausend Jahren dort vergraben wurden. Sie unterliegen der Denkmalschutzbehörde. Sollte der Sondengänger einen so kostbaren Fund finden, dann muss er diesen wertvollen Fund sofort der Denkmalschutzbehörde melden. Diese wertvollen Funde, die hundert, oder tausend Jahre alt sind, müssen der Denkmalschutzbehörde in ganz Deutschland sofort vom Sondengänger, auch wenn eine Sondelgenehmigung vorliegen sollte, gemeldet werden. Sollte der Sondengänger den wertvollen antiken Fund widerrechtlich behalten, können Bußgelder, von der Denkmalschutzbehörde verhängt werden und der Sondengänger wird dann in ganz Deutschland, keine Sondelgenehmigung mehr bekommen.

Rechtliche Situation für Sondengänger, mit und ohne Sondelgenehmigung, in Deutschland!

In allen deutschen Bundesländern, ist die rechtliche Situation, für Sondengänger durch die Denkmalschutzbehörde – Denkmalschutzgesetze geregelt. Für die Suche nach Boden – Denkmälern ist eine, Grabung, oder auch Nachforschungsgenehmigung zu beantragen. Sonst drohen hohe Bußgeldstrafen! In einigen Bundesländern ist es schon eine massive Ordnungswidrigkeit, sich in der Nähe einer uralten Grabstätte aufzuhalten oder nur Anzugraben, ohne den Gegenstand auszugraben.

Eine Sondelgenehmigung wird nur, von der oberen und unteren Denkmalschutzbehörde erteilt, oder den Landesdenkmalbehörden. Außerdem sind alle Genehmigungen mit Auflagen verbunden und daran muss sich jeder Sondengänger halten, sonst drohen sofort Bußgelder. Bayern ist das einzige Bundesland, wo der Fund zwischen dem Sondengänger und dem Grundeigentümer aufgeteilt wird. In allen anderen Bundesländern gibt es das sogenannte Schatzregal und da bekommt weder der Sondengänger noch der Grundeigentümer einen Teil vom Fund ab. Das ist Staatseigentum! Im Bundesland Hessen, bekommt der fleißige Sondengänger wenigstens, eine Belohnung, für seinen antiken Fund.

Ein Sondengänger sollte nie versuchen, einen Bombenfund selber zu entschärfen, dabei könnte er schwer verletzt werden, oder noch Schlimmeres könnte passieren. Darum immer, wenn so ein Fall eintritt, die zuständige Behörde informieren. Dann wird die Bombe qualifiziert entschärft und niemand kommt zu schaden.

Wenn die Grabungen von niemanden genehmigt wurden und der Sondengänger eigenmächtig handelt, werden nicht nur Bußgelder verhängt. Sondern eigenmächtige Ausgrabungen werden von den Denkmalschutzbehörden, als Raubgrabungen bezeichnet und das kann für den Sondengänger sehr unangenehm werden. Diese Eigenmächtigkeiten werden in Deutschland empfindlich und hoch bestraft. Es würde dann für die zuständigen Behörden so aussehen, als wenn sich der Sondengänger am Staatseigentum bereichern will, oder den Fund, eigenmächtig im Internet verkauft.

Wenn der Sondengänger eine Behördliche Genehmigung hat, dann kann er, wenn er Funde von unbekannten Bodendenkmälern findet und diese auch bei der Denkmalschutzbehörde meldet, wertvolle ehrenamtlich Arbeit für die Denkmalschutzbehörde leisten. Leider gibt es immer wieder Sondengänger, die ihre Funde nirgendwo melden und die antiken Funde eigenmächtig verkaufen. Das ist Stehlen und nicht zu empfehlen. Sollte so eine Sache ans Licht kommen, dann schaltet die Denkmalschutzbehörde, sofort das Landeskriminalamt ein und dann bekommt der Sondengänger für seinen Alleingang, ohne den Fund zu melden, eine Strafanzeige Anzeige, wegen Raub – Gräberei